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JobRad LeaseRad
Bike-Leasing: Das innovative Dienstfahrrad-Konzept.

Unsere Bike-Leasing Spezialisten

Als ideale Partner haben wir uns für JobRad, Radelnde Mitarbeiter, Business Bike, Bikeleasing, Lease a Bike und Eurorad im Bereich Fahrrad- und E-Bike Leasing entschieden.

Mit Leasing erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr individuelles Wunschrad zu beziehen, inkl. Steuerersparnis.

Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg (die sog. 1 %-Regel) nun auch für Fahrräder und E-Bikes.


Leasing für Arbeitnehmer

Mit dem Dienstfahrrad-Konzept haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über Ihren Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.

Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung als sog. Gehaltsumwandlung und sparen dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile.

Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg, die 1 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und E-Bikes.


Leasing für Selbstständige

Mit dem Dienstrad für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können Sie nun auch noch die Vorteile des Leasings nutzen!

JobRad ermöglicht es Ihnen, ganz einfach Ihr Dienstrad beim lokalen Fahrrad-Fachhändler zu erwerben – damit Sie preiswert und professionell mobil sind.

Das Prinzip funktioniert analog zum allgemein bekannten und bewährten Leasing von Geschäftsautos.


Lassen Sie sich von uns beraten.





Mit dem Dienstrad ins Büro:

Neue Steuerregelung macht den Weg frei!

Im November 2012 haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden, dass das so genannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

Seit 2012 findet § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG wie bei Dienstwägen auch bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes Anwendung. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch den Arbeitgeber entsteht, muss mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuert werden. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwagen: Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss nicht versteuert werden.


Mit JobRad zum Wunschrad

LeaseRad ist der erste Anbieter eines kompletten Leasingmodells für Dienstfahrräder.

Mit dem JobRad-Konzept bietet LeaseRad ein neues, nachhaltiges und steuerlich begünstigtes Mobilitätskonzept an und macht Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes für Pendler und Freizeitradler zu einer kostengünstigen Alternative im Vergleich zum eigenen PKW.

Der Mitarbeiter erhält sein individuelles Wunschrad durch das Gehaltsumwandlungs-modell und die 1 %-Regel bis zu 40 Prozent günstiger, je nach Gehalt und Steuerklasse.

Der Weg zum JobRad ist dabei sehr einfach:

Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit LeaseRad, der Arbeitnehmer sucht sich sein Wunschrad bei einem teilnehmenden JobRad-Fachhandelspartner aus.

Die monatliche Leasingrate wird dem Mitarbeiter vom Gehalt einbehalten (sog. Gehaltsumwandlung).

Der Arbeitgeber kann durch einen Zuschuss an der Leasingrate zusätzliche Anreize schaffen.


Errechnen Sie Ihre Ersparnis

Hier geht es zum JobRad Vorteilsrechner.
Errechnen Sie ganz einfach Ihre monatliche Rate und Ihre Ersparnis.

Hier geht es zum LEASING Vorteilsrechner...



Enrico Gubitz und Marcus Risse GbR
Holzhofstr. 7
33442 Herzebrock-Clarholz
Tel. 0 52 45.71 47